Gemeindeschwestern in Wünschendorf Erzgebirge

Die Gemeindeschwestern bildeten das Rückgrat der Gesundheitsversorgung auf dem Land und waren tatsächlich eine Erfindung der DDR-Gesundheitspolitik: Um den krassen Ärztemangel abzufedern, der unter anderem durch die Flucht tausender Ärzte gen Westen Ende der 1950er-Jahre entstanden war, wurde das Modell der mobilen Gemeindeschwester ins Leben gerufen. Die Schwestern waren fortan Bindeglied zwischen Patient und Landarzt.

Sie ersparten einerseits den Landärzten aufwendige Hausbesuche, andererseits den Patienten lange Wartezeiten in der Ambulanz.

Die Gemeindeschwester war im Dorf eine sehr wichtige Person, nicht nur in medizinischer Hinsicht.

Die erste Schwester nach dem 2. Weltkrieg war in Wünschendorf Käthe Enger.

Bild: Wünschendorf Gemeindeschwester Becker
Wünschendorf Gemeindeschwester E. Becker
Bild: Wünschendorf Rathaus Teichler Erzgebirge
Feierliche Eröffnung des neuen Rathauses
Bild: Gemeindeschwester Wünschendorf Erzgebirge
Wünschendorf Gemeindeschwester E. Becker

Danach kam für lange Zeit Frau Erika Becker, die sich als Gemeindeschwester hervortat und im Dorf sehr beliebt war.

Die Schwesterstation befand sich in den ersten Jahren direkt neben dem Kindergarten in Gebäude 37c.

Hier wurden regelmäßige Reihenuntersuchungen und Impfungen für die Schul- und Kindergartenkinder durchgeführt. Jeden Mittwoch gab es offiziell, von 15 bis 18 Uhr, eine Arztsprechstunde mit Dr. Schluff aus Lengefeld. Oft stand sein Auto noch um 20 Uhr vor der Tür. Es wurde so lange gearbeitet, bis alle Patienten versorgt waren.

In den Jahren 1968 und 1969 erfolgte der Umbau der Gemeindescheune, gegenüber der Feuerwehr, zum Rathaus von Wünschendorf mit einer Gemeindeschwesternstation. Bei der feierlichen Übergabe war auch die Gemeindeschwester dabei.

Danach, noch zu DDR-Zeiten, arbeitete in Wünschendorf Frau Gerlinde Schmidt als Gemeindeschwester.

1990, nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten, wurde der Beruf der Gemeindeschwester abgeschafft, weil laut bundesdeutschem Recht ärztliche Verrichtungen allein ausgebildete Mediziner vornehmen dürfen. 

Besucherzaehler

Besucher waren hier