Bei Arno Krauß heißt es dazu:
Das Gemeindesiegel, vom Jahre 1763, eine Palme darstellend, ist laut Verordnung vom 7. August 1924 -A 18 II G - vom Ministerium des Inneren in Dresden festgestellt und genehmigt worden.
Die Palme soll wohl ein Zeichen dafür sein, dass sich die Gemeinde unter ihrem schützenden Dache versammeln und Beschlüsse fassen soll.
Das Original des Siegels befand sich 1924 im Vorstandszimmer des Gemeindeamts unter Glas und Rahmen. Inzwischen ist das alte Gemeindesiegel wieder aufgetaucht. Es wurde durch einen Zufall
wiedergefunden.
Im Laufe der Jahre gab es immer wieder kleine Veränderungen am Siegel, aber die Palme hat sich bis heute im Gemeindewappen gehalten.
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In den Jahren 1968 und 1969 erfolgte der Umbau der Gemeindescheune, gegenüber der Feuerwehr, zum Rathaus von Wünschendorf mit einer Gemeindeschwesternstation.
Fotos: Archiv Teichler
Heute brauchen wir kein Rathaus mehr.
Das Bürgeramt, wie es jetzt genannt wird, befindet sich in einem Zimmer der ehemaligen Poststelle im Buswartehäuschen.